BAFA Wärmepumpen Förderung

Effiziente Wärmepumpen sind als umweltfreundliche Technologie anerkannt und werden von der Bundesregierung gefördert. Fördermittel können über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA, beantragt werden. Grundsätzlich werden nur noch Wärmepumpen gefördert, die in bestehenden Gebäuden installiert werden, für Neubauten gibt es keine Förderung mehr. In 2010 wurden die Förderprogramme zuerst ausgesetzt, dann wieder aufgelegt. Stand Anfang 2011 ist, dass effiziente Wärmepumpen wieder von der BAFA gefördert werden.

Welche Wärmepumpen werden von dem BAFA gefördert?

In den "Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 9. Juli 2010" werden ausdrücklich "effiziente Wärmepumpen" im Abschnitt "Gegenstand der Förderung" genannt. Es ist eine Liste mit den förderfähigen Wärmepumpen (siehe unter Links) verfügbar. Die Wärmepumpen müssen zwingend über ein Prüfzertifikat verfügen, das den sogenannten COP-Wert nachweist. Der COP-Wert wird benötigt, um die Jahresarbeitszahl einer Wärmepumpe bestimmen zu können. Über die Jahresarbeitszahl wiederum wird die Effizienz der Wärmepumpe bestimmt.

Bedingungen für eine Wärmepumpen Förderung durch das BAFA

Das BAFA verlangt dass eine Wärmepumpe eingebaut wird, die in der Liste des BAFA aufgeführt ist. Darüber hinaus werden in der oben genannten Richtlinie weitere Voraussetzungen genannt, die zur Wärmepumpen Förderungen erfüllt sein müssen. Die Wärmepumpen müssen sowohl für die Warmwasserbereitung als auch für die Raumheizung eingesetzt werden. Außerdem wird der Einbau eines zweiten Stromzählers für den Wärmepumpenstrom verlangt. Das ist insofern kein Problem, als die meisten Energieversorgungsunternehmen dies wegen des besonderen Tarifs für den Wärmepumpenstrom sowieso verlangen. Das BAFA verlangt darüber die Messung der abgegebenen Wärmemenge der Wärmepumpe über einen Wärmemengenzähler. Außerdem muss mit einer Erklärung die Einhaltung der Jahresarbeitszahl bestätigt werden sowie der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage und die Anpassung der Heizung nachgewiesen werden. Die Jahresarbeitszahl (JAZ) muss für Luftwärmepumpen bei mindestens 3,7 liegen, für alle anderen mindestens 4,3 betragen. Das BAFA verlangt auch, dass die Berechnungsgrundlage für die JAZ dem Antrag beigelegt wird. Eine wichtige Einschränkung, die bei der Planung nicht vergessen werden sollte: Wird außer der Wärmepumpe noch eine andere Heizung genutzt (also beim sogenannten bivalenten Betrieb), wird die Wärmepumpe nur anteilig gefördert.

Wer kann die Wärmepumpen Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind sowohl Privatleute, als auch Vereine oder Verbände sowie kleine und mittlere Unternehmen.

Höhe der Wärmepumpen Förderung

Die sogenannte Basisförderung ist vom Wärmenpumpentyp abhängig. Für Luftwärmepumpen werden 10 Euro pro Quadratmeter Zuschuss gezahlt. Die Maximalbeträge richten sich nach der Anzahl der Wohnungen: Für eine Wohnung beträgt die Maximalförderung 1.200 Euro. Für jede weitere Wohnung werden zusätzlich 600 Euro gezahlt. Bei mehr als fünf Wohnungen sind es nur noch 150 Euro pro Wohneinheit.

Die Förderbeträge für Erd- oder Grundwasser-Wärmepumpen sind doppelt so hoch: Sie beginnen bei 2.400 Euro für eine Wohneinheit und erhöhen sich  jeweils um 1.200 bis maximal 6.000 Euro für fünf Wohnungen. Jede weitere Wohnung erhöht die Förderung um weitere 300 Euro. Einen Kombinationsbonus von 500 Euro erhalten Systeme, bei denen die Wärmepumpe mit einer Solaranlage kombiniert wird.

Fazit

Wer die Modernisierung eines Hauses plant und in Erwägung zieht, eine Wärmepumpe einzubauen, sollte die Fördermittel des BAFA in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mit einbeziehen. Zur Senkung der Kosten lohnt sich außerdem ein Angebotsvergleich mehrerer Fachbetriebe.