Wärmepumpen: Förderung wird erhöht

Die Bundesregierung hat die Förderbeträge für Wärmepumpen mit Wirkung zum 01.04.2015 teilweise deutlich erhöht. Die verbesserte Förderung ist Bestandteil des „Aktionsprogramms Klimaschutz 2020“. Eines der Ziele dieses Programms lautet, bis zum Jahr 2020 mindestens 14 Prozent des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken.

Innovative Technologien profitieren

Die Verbesserungen der Förderung betreffen primär besonders effiziente Technologien, das Motto lautet Klasse statt Masse. So steigt beispielsweise die minimale Fördersumme für Luftwärmepumpen nur dann signifikant, wenn es sich um leistungsgeregelte Modelle handelt oder wenn die Wärmepumpe die einzige Energiequelle für die Wärmeerzeugung ist („monovalente Wärmepumpen“). In diesen Fällen beträgt die Minimalförderung künftig 1500 Euro. Wird eine nicht regelbare Luftwärmepumpe mit anderen Wärmequellen kombiniert, beläuft sich die Mindestförderung auf 1300 Euro. Die leistungsabhängige Förderung größerer Anlagen beträgt 40 Euro pro Kilowatt, ist aber auf 2000 Euro beschränkt. Deutlich stärker steigt die Minimalförderung für Wärmepumpen, die Erdwärme oder Wasser statt Luft als Wärmequelle nutzen. Solche Pumpen werden künftig mindestens mit 4000 Euro gefördert, bislang waren es 2800 Euro. Auch die Modernisierung bestehender Anlagen kann gefördert werden, sofern die Inbetriebnahme nicht mehr als sieben Jahre zurückliegt.

Förderung auch für Neubauten möglich

Von der normalen Förderung sind Neubauten ausgenommen, weil der Einsatz erneuerbarer Energien hier ohnehin gesetzlich geregelt ist. Allerdings können Erdwärmepumpen im Rahmen der Innovationsförderung voll gefördert werden, sofern sie eine Jahresarbeitszahl von mindestens 4,5 aufweisen. Das bedeutet, dass sie mindestens das 4,5-Fache der eingesetzten elektrischen Energie als Wärmeenergie abgeben müssen. Zum Vergleich: Für die normale Förderung wird lediglich eine Jahresarbeitszahl von 3,5 vorausgesetzt. Ob eine Jahresarbeitszahl von 4,5 durch oberflächennahe Geothermie erreichbar ist, hängt vom Standort des Gebäudes ab. Nach Einschätzung des Bundesverbands Geothermie e.V. kann dieser Wert mit hocheffizienten Wärmepumpen aber „praktisch überall“ erreicht werden. Von der Innovationsförderung können auch Besitzer von Bestandsimmobilien profitieren. Ihnen winkt ein Bonus von 50 Prozent auf die Förderung, wenn sie eine Jahresarbeitszahl von 4,5 nachweisen.

Maßnahmen kombinieren!

Die Energieeffizienz einer Wärmepumpe kann nur im Kontext der gesamten Heizungsanlage beurteilt werden. Eine Jahresarbeitszahl von 4,5 hilft wenig, wenn die Heizungsanlage veraltet ist und einen niedrigen Wirkungsgrad aufweist. Deswegen sehen die Förderrichtlinien einen Kombinationsbonus vor, wenn die Installation einer Wärmepumpe mit der Modernisierung der Heizung kombiniert wird. Förderfähig sind grundsätzlich alle Maßnahmen, die der Effizienzsteigerung der Heizung dienen. Dazu gehören beispielsweise der Austausch des Heizkessels oder die Modernisierung der Heizkörper. Möglich ist auch, die Wärmepumpe mit einer Photovoltaikanlage zu kombinieren, um den Strombedarf selbst zu decken.