Wärmepumpen-Förderung 2026: Zuschüsse, Antrag & Auszahlung

  • Welche Förderungen gibt es für die Wärmepumpe? Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Wärmepumpen im Neubau und bei Sanierungen durch Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite (Kredit Nr. 358) über die KfW.
  • Wie hoch ist die Förderung für Wärmepumpen? Die Grundförderung als Zuschuss beträgt 30 Prozent für alle förderfähigen Heizungsanlagen. Weitere Boni können dazukommen.
  • Wer fördert was? Die Wärmepumpen-Förderung wurde gemäß der BEG EM-Richtlinie vom 21. Dezember 2023 jetzt der KfW zugeordnet. Das BAFA fördert seither die Errichtung, Umbau oder Erweiterung von Gebäudenetzen und die Heizungsoptimierung.

Förderung im Überblick

Der Umstieg auf eine Wärmepumpe ist zunächst kostspielig. Denn während die Energiequelle selbst kostenlos ist, erfordert ihre Erschließung und auch der Umbau der Heizung höhere Kosten als der einfachere Heizungstausch einer z. B. vorhandenen Gasheizung.

Um Heizungsbesitzern den Umstieg zu erleichtern, wurden mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finanzielle Anreize geschaffen

Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz - früher Gebäudeenergiegesetzes (GEG) - wurden auch die Fördermittel seit dem 21.07.2026 angepasst.

BEG EM Zuschuss

Fördermittel werden seit dem 21.07.2026 beim einzelnen Austausch einer alten Heizung unter folgenden Bedingungen bereitgestellt:

  • Grundförderung (30 %): Unverändert 30 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten. (Hinweis ab Q1/2027: Bei Wärmepumpen teilt sich die Grundförderung auf in 15 % Basis + 15 % Wertschöpfungs-Bonus für Geräte aus EU-Fertigung).
  • Klimageschwindigkeits-Bonus (16 %): Gestartet mit 16 % (statt bisher 20 %) für den Austausch einer funktionierenden Öl-, Gasetagen-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Der Bonus sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um jeweils 4 Prozentpunkte und entfällt ab dem 01.08.2028 vollständig.
  • Einkommens-Bonus (bis zu 40 %): Dreistufig gestaffelt nach dem zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen (zvE):
    • 40 % bei zvE bis 30.000 €
    • 30 % bei zvE von 30.001 € bis 40.000 €
    • 10 % bei zvE von 40.001 € bis 50.000 € (Ein Familienzuschlag reduziert das maßgebliche zvE bei mind. einem minderjährigen Kind im Haushalt rechnerisch einmalig um 10.000 €).
  • Effizienzbonus (0 %): Der bisherige 5-%-Effizienzbonus für natürliche Kältemittel oder Erdwärme entfällt ersatzlos. Der Einsatz natürlicher Kältemittel wird ab dem 01.01.2028 ohnehin zur Pflichtfördervoraussetzung.
  • Förderfähige Ausgaben & Deckelung: Zum Start liegt die Höchstgrenze für die 1. Wohneinheit bei 28.000 € (statt bisher 30.000 €). Dieser Betrag sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 750 € (bis auf 22.000 € ab August 2030). Der maximale Gesamt-Zuschuss ist weiterhin auf 70 % gedeckelt (bzw. 80 % für Haushalte mit einem zvE bis 30.000 € bzw. 40.000 € mit Kind).
Tabelle: Zuschuss-Varianten der Wärmepumpen-Förderung 2026 am Beispiel einer Wärmepumpen-Investition von 33.500 Euro
Fördersatz Berechnung Zuschuss
Grundförderung 30% 28.000 € x 30% 8.400 €
Klimageschwindigkeitsbonus (bei fossil / alt) 16% 28.000 € x 16% 4.480 €
Einkommensbonus Stufe 1 (zvE bis 30.000 €) 40% 28.000 € x 40% 11.200 €
Effizienzbonus (Kältemittel / Erdwärme) 0 % (entfällt) 28.000 € x 0% 0 €
Max. Kombination / Deckel (Standard, max. 70 %) 70% Deckel: 28.000 € x 70% 19.600 €
Max. Kombination / Deckel (bei zvE 30.000 €, max. 80 %) 80% Deckel: 28.000 € x 80% 22.400 €

Maximale Kosten

Die Höhe der Förderung für Wärmepumpen richtet sich nach den anrechenbaren (förderfähigen) Kosten.

  • Höchstgrenzen Wohngebäude: Die förderfähigen Kosten liegen zum Reformstart bei 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Achtung: Dieser Betrag sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um jeweils 750 Euro (bis auf 22.000 Euro im Jahr 2030). Für die zweite bis sechste Wohneinheit kommen weiterhin je 15.000 Euro hinzu, ab der siebten Wohneinheit je 8.000 Euro.
  • Mögliche Zuschüsse (Einfamilienhaus): Bei einer Förderquote zwischen 30 % (Grundförderung) und maximal 70 % (bzw. 80 % mit Einkommens- und Familienbonus) liegen die Zuschüsse für die erste Wohneinheit aktuell zwischen 8.400 Euro und 19.600 Euro (bzw. bis zu 22.400 Euro bei einkommensstarker Förderung).
  • Höchstgrenzen Nichtwohngebäude: Bei Gewerbe- und Kommunalbauten hängt die Obergrenze von der Nettogrundfläche (NGF) ab. Sie liegt gestaffelt bei 28.000 Euro (bis 150 m2 NGF), 197€/m2 (150 - 400 m2), 118€/m2 (400 - 1.000 m2) und 79€/m2 (ab 1.000 m2) und unterliegt ebenfalls einer halbjährlichen Degression ab 2027.

Technische Fördervoraussetzungen

  • Steuerung & Smart Grid: Die Wärmepumpe muss über eine digitale Steuerungs-Schnittstelle zur netzorientierten Steuerung nach § 14a EnWG verfügen. Zudem muss der Einbau eines intelligenten Messsystems (iMSys) beim Messstellenbetreiber beauftragt werden.
  • Natürliche Kältemittel: Der Einsatz natürlicher Kältemittel (z. B. Propan/R290) wird ab dem 01.01.2028 verpflichtende Fördervoraussetzung.
  • EU-Herstellung (ab Q1 2027): Für den vollen Fördersatz (inkl. 15 % Wertschöpfungs-Bonus) müssen Wärmepumpen ab 2027 nachweislich in der EU / in assoziierten Märkten gefertigt worden sein.
  • Netzanschluss-Vorrang: Liegt ein kommunaler Anschlusszwang vor oder ist ein Wärmenetzanschluss innerhalb von 3 Jahren verbindlich zugesagt, wird nur noch der Netzanschluss und keine einzelne Wärmepumpe mehr gefördert.
  • Ersatz alter EE-Heizungen: Der Austausch einer bestehenden Erneuerbaren-Energien-Heizung wird nur noch eingeschränkt gefördert, wenn die Altanlage vor dem 01.01.2008 errichtet wurde (Übergangsregelung mit pauschal 25 % anrechenbaren Gesamtkosten); neuere EE-Anlagen erhalten keine Förderung mehr.

Ergänzungskredit Plus (358)

Zusätzlich kann über die KfW der Ergänzungskredit Plus (358) beantragt werden, der mit der BEG EM-Förderung kombiniert werden kann.

Dieser Kredit ist bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit verfügbar. Bei Nichtwohngebäuden liegt die Obergrenze bei bis zu 500 €/m2 Nettogrundfläche (max. 5 Mio. €).

Haushalte mit einem Jahreseinkommen von maximal 90.000 Euro profitieren zudem von besonders günstigen Konditionen.

Neben tilgungsfreien Jahren profitieren Sie von einer zusätzlichen Zinsverbilligung von bis zu 2 Prozentpunkten gegenüber dem Standard-Ergänzungskredit.

Entfall der Pflicht zur Sondertilgung: Bisher musste der ausgezahlte BAFA-/KfW-Zuschuss zwingend zur Sondertilgung des Ergänzungskredits eingesetzt werden. Jetzt muss die Zuschussauszahlung nicht mehr zwingend als Tilgung genutzt werden.

Tabelle: Zinssätze und Laufzeiten des Ergänzungskredits (358) für Wärmepumpen (Annuitätendarlehen)
Laufzeit Zinsbindung Tilgungsfreie Anlaufzeit Darlehensart Sollzins p. a. (effektiver Jahreszins) Zinsvorteil gegenüber KfW 359 (Standard)
4 bis 5 Jahre 5 Jahre 1 Jahr Annuitätendarlehen ab 0,01 % (0,01 %) ca. 3,5 - 3,9 Prozentpunkte
6 bis 10 Jahre 10 Jahre 1 bis 2 Jahre Annuitätendarlehen ab 0,61 % (0,61 %) ca. 3,0 - 3,1 Prozentpunkte
11 bis 25 Jahre 10 Jahre 1 bis 3 Jahre Annuitätendarlehen ab 1,78 % (1,79 %) ca. 2,0 - 2,1 Prozentpunkte
26 bis 35 Jahre 10 Jahre 1 bis 5 Jahre Annuitätendarlehen ab 1,96 % (1,98 %) ca. 1,9 - 2,0 Prozentpunkte
4 bis 10 Jahre 10 Jahre 4 bis 10 Jahre (endfällig) Endfälliges Darlehen ab 2,06 % (2,08 %) ca. 1,8 - 1,9 Prozentpunkte
Großartige Emfpehlung war das: Sehr gute Beratung & äußerst freundlicher Anbieter. Bei der Erstellung des Wärmepumpenangebots wird alles ausführlich und verständlich erklärt.
von Armin K. aus Düsseldorf

KfW-Förderung für Ihre Wärmepumpe richtig beantragen: So funktioniert es

Seit 2024 beantragen Sie die Zuschussförderung für Ihre neue Wärmepumpe über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dazu benötigen Sie:

  • Einen abgeschlossenen Liefer- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden bzw. aufschiebenden Bedingung (gekoppelt an die Förderzusage) sowie einem geplanten Ausführungsdatum innerhalb des Bewilligungszeitraums (36 Monate).
  • Eine Bestätigung zum Antrag (gBzA), ausgestellt von Ihrem Heizungsfachbetrieb oder einer qualifizierten Energieeffizienz-Expertin bzw. einem -Experten (Gültigkeit: 6 Monate ab Erstellung).

Mit diesen Unterlagen stellen Sie Ihren Antrag online im KfW-Portal „Meine KfW“. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids können Sie direkt mit der Umsetzung beginnen oder - falls gewünscht - über Ihre Hausbank den zinsverbilligten KfW-Ergänzungskredit (358) zur Finanzierung beantragen.

Nach Abschluss der Arbeiten erstellt Ihr Fachbetrieb oder Energieberater die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Sobald Sie diese zusammen mit allen Nachweisen im Portal einreichen, wird der Förderzuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.

Tabelle: Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung der BEG EM-Förderung Wärmepumpe
Schritt Was ist zu tun? Wichtige Hinweise / Tipps
1 Förderfähigkeit & Technik prüfen Wärmepumpe muss auf der BAFA-Liste stehen und die technischen Auflagen erfüllen (z. B. § 14a EnWG-Schnittstelle, iMSys-Beauftragung).
2 Fachbetrieb beauftragen Abschluss eines Liefer-/Leistungsvertrags mit auflösender/aufschiebender Bedingung (gekoppelt an die Förderzusage) und voraussichtlichem Umsetzungsdatum.
3 Bestätigung zum Antrag (gBzA) erstellen lassen Der Heizungsbauer oder Energieberater erstellt die gBzA (Code). Hinweis: Die gBzA ist ab Erstellung 6 Monate gültig.
4 Förderantrag online stellen Antrag inkl. gBzA-Code und Vertrag im KfW-Portal „Meine KfW“ vor Beginn der physischen Bauarbeiten einreichen.
5 Zuwendungsbescheid abwarten (oder starten) Nach Antragstellung darf auf eigenes Risiko gestartet werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, wartet den KfW-Bescheid ab. Optional: Jetzt KfW-Ergänzungskredit (358) beantragen.
6 Maßnahme durch Fachbetrieb umsetzen lassen Wärmepumpe einbauen lassen und alle Rechnungen sowie Nachweise (z. B. hydraulischer Abgleich) vollständig aufbewahren.
7 Rechnung(en) unbar bezahlen Nur unbare Überweisungen (Banküberweisung) werden anerkannt – absolut keine Barzahlung!
8 Bestätigung nach Durchführung (BnD) & Nachweise einreichen Der Fachbetrieb/Energieberater erstellt die BnD. Rechnungen und Nachweise im KfW-Portal hochladen. (Sondertilgungspflicht bei Krediten entfallen).
9 Zuschuss wird ausgezahlt Nach erfolgreicher Prüfung durch die KfW erfolgt die Auszahlung der Fördermittel direkt auf das Bankkonto.

Bestand: Steuerbonus für den Einbau einer Wärmepumpe

Alternativ zur KfW- oder BAFA-Zuschussförderung können Eigentümer von mindestens zehn Jahre alten und selbst genutzten Wohneigentumsobjekten den Steuerbonus nach § 35c EStG nutzen.

  • Höhe der Förderung: Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der Gesamtkosten und wird über drei Jahre direkt von der Einkommensteuerschuld abgezogen (7 % im 1. und 2. Jahr, 6 % im 3. Jahr).
  • Maximaler Vorteil: Bei anrechenbaren Kosten von bis zu 200.000 Euro beläuft sich die maximale Steuerersparnis auf bis zu 40.000 Euro pro Wohnobjekt.
  • Förderfähige Maßnahmen: Neben dem Einbau einer Wärmepumpe umfasst der Bonus auch Wändedämmung, Fensteraustausch, Außentüren, Anlagentechnik sowie die Fachplanung/Baubegleitung.
  • Doppelförderungsverbot: Für dieselbe Maßnahme darf nicht gleichzeitig eine KfW-/BAFA-Förderung in Anspruch genommen werden.
  • Kein Vorab-Antrag: Die Abrechnung erfolgt im Nachgang über die Steuererklärung (Anlage Energetische Maßnahmen).
  • Nachweispflicht: Voraussetzung ist eine Fachunternehmerbescheinigung nach offiziell amtlichem Muster und die unbare Bezahlung per Überweisung.
Tabelle: Voraussetzungen für eine steuerliche Förderung der Wärmepumpe nach § 35c EStG
Kriterium Details
Eigenheim (selbst genutzt) Gilt ausschließlich für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Objekte im Eigentum (Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Ferienhaus/Zweitwohnung). Vermietung ist ausgeschlossen.
Mindestalter des Gebäudes Das Gebäude muss bei Beginn der Sanierungsmaßnahme mindestens 10 Jahre alt sein (maßgebend ist der Beginn der Herstellung). Neubauten sind ausgeschlossen.
Energetische Maßnahme (ESanMV) Einbau einer Wärmepumpe (sowie Dämmung, Fenster, Lüftungsanlagen) nach den technischen Mindestanforderungen der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung.
Ausführung durch Fachunternehmen Die Maßnahme muss durch einen Fachbetrieb durchgeführt werden. Eigenleistungen (außer Reine Materialkosten mit Fachbestätigung) sind ausgeschlossen.
Amtliche Fachunternehmerbescheinigung Zwingend erforderlich ist die Nachweisbescheinigung des Fachbetriebs (oder Energieberaters) nach dem offiziell amtlichen BMF-Muster.
Keine Doppelförderung (Kumulierungsverbot) Für dieselbe Maßnahme darf keine direkte KfW- oder BAFA-Förderung (weder Zuschuss noch zinsverbilligtes Darlehen) genutzt werden.
Zahlung unbar (Überweisung) Es muss eine Rechnung in deutscher Sprache vorliegen. Die Zahlung muss unbar per Banküberweisung erfolgen (Barzahlung ist ausgeschlossen).
Antragstellung bei der Steuererklärung Kein Vorab-Antrag nötig! Die Geltendmachung erfolgt nachträglich in der Einkommensteuererklärung (Anlage Energetische Maßnahmen).

Wenn Sie Ihr selbstgenutztes Eigenheim energetisch sanieren – zum Beispiel mit einer Wärmepumpe – können Sie 20 % der Investitionskosten von der Steuer absetzen. Diese Steuerermäßigung wird gestaffelt über drei Jahre gewährt:

  • Im 1. Jahr nach der Maßnahme: 7 % der Gesamtkosten
  • Im 2. Jahr: nochmal 7 % Im 3. Jahr: die restlichen 6 %

👉 Wichtig: Die Steuerermäßigung reduziert direkt Ihre Einkommensteuer, nicht nur das zu versteuernde Einkommen. Es ist also ein echter Geldvorteil, nicht bloß eine Abschreibung.

Tabelle: Beispiel-Berechnung der steuerlichen Absetzbarkeit nach § 35c EStG
Jahr Förderungssatz Steuerersparnis (€) Anmerkung
1 7 % 1.645 7 % von z. B. Kosten von 23.500 €
2 7 % 1.645
3 6 % 1.410
Gesamt 20 % 4.700 € Maximale steuerliche Entlastung

Zuschuss oder Steuervorteil, was lohnt sich eher?

Die KfW-Zuschussförderung lohnt sich bei einer Wärmepumpe finanziell fast immer deutlich mehr: Bereits die Grundförderung liegt bei 30 %, und zusammen mit dem Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) erreichen Sie selbst ohne Einkommensbonus mindestens 46 % Förderung – gegenüber nur 20 % beim Steuerbonus.

Die steuerliche Förderung (§ 35c EStG) ist die bessere Wahl, wenn Sie

  • die rechtzeitige Antragstellung bei der KfW vor Beginn der Bauarbeiten verpasst haben,
  • die technischen KfW-Auflagen nicht erfüllen können oder
  • eine unkomplizierte, nachträgliche Entlastung über die Steuererklärung bevorzugen.
Tabelle: Was lohnt sich eher – Zuschuss oder Steuerermäßigung?
Wenn du... Dann ist besser: Warum?
...eine ältere fossile Heizung ersetzt 🏆 KfW-Zuschuss Bereits ohne Einkommensbonus sind mind. 46 % Förderung möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 16 %). Bei geringerem Einkommen bis zu 70 % bzw. 80 %.
...die Maßnahme bereits begonnen hast Steuerlich (§ 35c EStG) Eine KfW-Förderung ist nach Maßnahmenbeginn (ohne aufschiebenden Vertrag) nicht mehr möglich.
...wenig Einkommenssteuer zahlst 🏆 KfW-Zuschuss Steuerliche Förderung bringt dann nur begrenzte Entlastung; zudem greift bei der KfW evtl. der starke Einkommensbonus (bis zu 40 %).
...es einfach und ohne Vorab-Antrag haben willst Steuerlich (§ 35c EStG) Kein KfW-Antrag und keine Verträge vorab nötig – nur amtliche Fachunternehmerbescheinigung in der Steuererklärung abgeben.
...schnell Liquidität brauchst 🏆 KfW-Zuschuss Der Zuschuss wird nach Abschluss direkt auf das Konto ausgezahlt; die Steuerersparnis verteilt sich über 3 Jahre.

Steuerbonus für Handwerkerleistungen

Sind die hohen technischen Auflagen für den energetischen Sanierungsbonus (§ 35c EStG) nicht erfüllt oder liegt kein Nachweis vor, gibt es den unkomplizierten Steuerbonus für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG.

  • Höhe der Förderung: Absetzbar sind 20 % der reinen Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten (inkl. MwSt., aber ohne Materialkosten).
  • Höchstbetrag: Anrechenbar sind Handwerkerkosten von bis zu 6.000 € pro Jahr. Dies ergibt eine direkte Ersparnis bei der Einkommensteuer von bis zu 1.200 € pro Kalenderjahr.
  • Anwendungsbereich: Gilt für Reparatur-, Renovierungs- und Erhaltungsarbeiten an selbst genutzten Immobilien (ohne energetische Nachweispflicht).
  • Voraussetzung: Ordentliche Handwerkerrechnung mit getrennt ausgewiesenen Lohnkosten und die unbare Zahlung per Banküberweisung.

Fördergelder für Wärmepumpen im Neubau (KfW 297/298)

Im Neubau wird der Einbau einer Wärmepumpe nicht als isolierte Einzelmaßnahme bezuschusst, sondern ist Teil der systemischen Neubauförderung.

Über die KfW-Programme „Klimafreundlicher Neubau“ erhalten Bauherren zinsgünstige Darlehen für das gesamte Bauvorhaben – vorausgesetzt, das Gebäude erreicht mindestens den Standard Effizienzhaus 40 (EH 40) und verzichtet auf fossile Energieträger.

So geht's:

  • Der Förderantrag für den zinsgünstigen Kredit muss zwingend vor Abschluss aller Liefer- und Leistungsverträge bzw. des Kaufvertrags zusammen mit einer Energieeffizienz-Expertin oder einem -Experten vorbereitet und über Ihre Hausbank bei der KfW eingereicht werden.
  • Erst nach Bestätigung des Antrags dürfen Verträge unterzeichnet und mit den Bauarbeiten begonnen werden.

Wärmepumpen-Förderung in deutschen Städten (Stand: August 2026)

Tabelle: Wärmepumpen-Förderungen ausgewählter Städte (Stand: August 2026)
Stadt Förderprogramm Was wird gefördert? Wichtige Hinweise / Status (2026)
Braunschweig Förderprogramm für regenerative Energien Bis 1.000 € für Luft-Wärmepumpen (inkl. Kältemittel-Bonus); bis 4.000 € für Erdwärme. Budget 2026 ausgeschöpft (Antragsstart war der 15.04.2026).
Düsseldorf Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten Bisher: 4.250 € (bis 25 kW) bis zu 6.500 € (über 75 kW). Programm vorübergehend gestoppt (Haushaltslage/Überarbeitung). Keine Neuanträge.
Freiburg Klimafreundlich Wohnen Pauschal max. 1.000 € (max. 20 % der Kosten) bei Tausch fossiler Altanlagen. Förderstopp seit Juli 2026 (Haushaltsmittel für 2026 ausgeschöpft).
Fürth KlimaOffensive 400 € Pauschale bei Umstellung fossiler Zentral- oder Einzelheizungen. Nachweise und Vorab-Antrag zwingend erforderlich.
Hamburg IFB Hamburg „Erneuerbare Wärme“ 20 % Zuschuss, max. 9.000 € je WE (EFH) bzw. max. 100.000 € je MFH. Sehr gut kombinierbar mit der KfW-BEG. Achtung: Verschärfte Lärmvorgaben ab 2026!
Hannover proKlima Bis zu 10 % der förderfähigen Kosten + Wärmepumpe+-Bonus (15 €/m² Bauteilfläche, max. 6.000 €). Hohe technische Anforderungen an Vorlauftemperaturen und Optimierung.
Mannheim Heizungserneuerung 2026 (Klimaschutzagentur) Bis zu 4.000 € (Ein-/Zweifamilienhaus) bzw. 5.000 € (Mehrfamilienhaus). Voraussetzung ist die gleichzeitige Inanspruchnahme der bundesweiten KfW-Förderung.
Marburg Klimafreundlich Wohnen 500 € (Brauchwasser-WP), 750 € (Heiz-WP), 1.500 € (mit natürlichem Kältemittel). Förderrichtlinien werden laufend angepasst.
München Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) Aufstockung / Zuschüsse zur Bundesförderung. Wichtig: Bundesförderung für Heizung läuft über die KfW, nicht das BAFA!
Münster Klimafreundliche Wohngebäude Pauschal 3.000 € Zuschuss beim Austausch fossiler Heizungen (Gebäude Baujahr vor 2002). Vollumfänglich kumulierbar mit KfW-Fördermitteln.
Oldenburg Klimaschutzmaßnahmen im Altbau 10 % (Luft-WP) bzw. 15 % (Erdwärme) der Kosten (max. 7.500 €/Jahr). Deckel beachten: Gesamtförderung (KfW + Stadt Oldenburg) darf zusammen max. 60 % betragen.
Stuttgart Heizungsprogramm 15 % der Investitionskosten für elektrische Wärmepumpen. Kombinierbar mit Förderungen des Bundes (KfW 458).
Tübingen Sanierungsprämie Status vorübergehend ausgesetzt / in Überprüfung. Vorab-Anfrage bei der Stadtverwaltung Tübingen empfohlen.
Ulm Ulmer Energieförderprogramm Ab 1.500 € Zuschuss (abhängig von der ausgetauschten Altanlage). Nur für funktionstüchtige Heizungen ohne gesetzliche Austauschpflicht.

Bitte beachten Sie, dass

  • kommunale Haushaltstöpfe sich sehr schnell verändern
  • teilweise städtische Wärmepumpen-Förderungen nicht mit der KfW-Förderung kumuliert werden dürfen.

Letzte Aktualisierung: 04.08.2026