Einsatzbereiche für Wärmepumpen im Neubau

  • Durch moderne Bauweisen und gute Dämmung im Neubau kann die Wärmepumpe besonders effizient arbeiten. Die Wärmepumpe ;nutzt erneuerbare Energiequellen wie Luft, Wasser oder Erdreich und reduziert den CO2-Ausstoß.
  • Welche Wärmepumpe für Neubau: Für Neubauten sind Luft-Wasser-Wärmepumpen und Erd-Wärmepumpen besonders geeignet. Luft-Wasser-Wärmepumpen sind einfacher zu installieren und bieten gute Effizienzwerte. Erd-Wärmepumpen haben höhere Investitionskosten, bieten aber eine konstante Wärmequelle und maximale Effizienz.
  • Kosten Wärmepumpe Neubau: Die Kosten für eine Wärmepumpe im Neubau liegen zwischen 10.000 und 25.000 Euro, je nach System und Größe. Luft-Wasser-Wärmepumpen sind in der Regel günstiger als Erd-Wärmepumpen. Zu den Anschaffungskosten kommen Installationskosten und eventuelle Erschließungskosten für Erd-Wärmepumpen hinzu.
  • Förderung Wärmepumpe 2024 Neubau: Im Jahr 2024 gibt es staatliche Förderungen für den Einbau von Wärmepumpen im Neubau. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Zuschüsse von& 35-50 % der Investitionskosten beantragt werden. Zusätzliche Förderungen sind bei Kombination mit Photovoltaikanlagen oder besonders energieeffizienten Neubauten möglich.

Wärmepumpe als Heizung

In nahezu einem Drittel aller Neubauten wird heute eine Wärmepumpe als Heizung genutzt. Das liegt einerseits an den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die mit ausschließlich konventionellen Heizungen kaum zu erfüllen sind. Daneben überzeugen viele Bauherren auch die langfristigen Kostenvorteile.

Wärmepumpen bieten eine nachhaltige und effiziente Heizlösung, die sich durch niedrige Betriebskosten und geringe CO₂-Emissionen auszeichnet. Zudem profitieren Neubauten von der Möglichkeit, die Wärmepumpe optimal mit einer Fußbodenheizung zu kombinieren, was die Energieeffizienz weiter steigert.

Markttrends 2024 für Wärmepumpen im Neubau

Wärmepumpen im Neubau: Entwicklung 2016-2024

Die im Jahr 2016 noch konstanten 31,8 Prozent Wärmepumpen-Einsatz im Neubau haben sich seitdem stark verändert. Der Absatz von Wärmepumpen ist im Neubau von 2016 bis 2023 erheblich gestiegen, insbesondere in den letzten Jahren.

Während 2016 etwa 60.000 Wärmepumpen im Neubau installiert wurden, zeigt die folgende Grafik für 2023 einen deutlichen Anstieg auf etwa 120.000 Geräte. Dieser Trend spiegelt eine zunehmende Akzeptanz und Nachfrage nach Wärmepumpen im Neubau wider, was auf die verschärften Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und die attraktiven Förderungen zurückzuführen ist. 

Potenzial für Wärmepumpen in allen Bundesländern

Trotz des Anstiegs bleiben geothermische Wärmepumpen weniger verbreitet, während Luft-Wasser-Wärmepumpen dominieren. Besonders in den südlichen Bundesländern wie Baden-Württemberg, Saarland und Rheinland-Pfalz ist der Einsatz von Wärmepumpen hoch, während die nördlichen Länder weiterhin zurückbleiben.

Wärmepumpen spielen eine wichtige Rolle in der Energiewende, da sie schwer zu speichernden Strom in speicherbare Wärme umwandeln und so die Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere der Windkraft im Norden, verbessern können.

Neubauten sind der ideale Einsatzort für Wärmepumpen

Dass Wärmepumpen in Neubauten sehr viel verbreiteter sind als im älteren Gebäudebestand, liegt nur teilweise daran, dass im Neubausegment die Vorgaben des GEG erfüllt werden müssen. Es kommt auch daher, dass Wärmepumpen in Neubauten ihr Potenzial besser entfalten können als in vielen Altbauten. Wärmepumpen sind umso effizienter, je kleiner die zu überbrückende Temperaturdifferenz zwischen dem angezapften Wärmereservoir und der Heizung ist.

In schlecht gedämmten Altbauten ist dies problematisch. Hier muss die Wärmepumpe ausgerechnet dann viel Heizenergie liefern, wenn sie besonders ineffizient arbeitet. Daher sind auch die vereinzelten negativen Berichte verständlich, in denen beispielsweise über einen exorbitant hohen Stromverbrauch geklagt wird.

Längst nicht jeder Altbau ist für den Einsatz einer Wärmepumpe geeignet, wenn nicht zugleich Maßnahmen zur Wärmedämmung ergriffen werden. Aber in Neubauten stellen schon die Anforderung des GEG an die Wärmedämmung sicher, dass Wärmepumpen problemlos betrieben werden können.

Staatliche Förderung von Wärmepumpen

Bis zum Jahr 2050 soll der Gebäudebestand in Deutschland nahezu klimaneutral werden. Dabei setzt die Bundesregierung im Gebäudebestand primär auf Förderprogramme, während im Neubausegment die gesetzlichen Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für Energieeffizienz sorgen sollen. Dementsprechend ist eine Förderung von Wärmepumpen in Neubauten grundsätzlich nicht vorgesehen.

Bauherren können jedoch für besonders effiziente Wärmepumpen eine Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragen, die an strenge Voraussetzungen geknüpft ist. So muss die Wärmepumpe beispielsweise eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,5 aufweisen. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen oder Krediten mit Tilgungszuschüssen und ist abhängig von der Effizienz und der Art der Wärmepumpe. Beispielsweise können Bauherren für eine Erdwärme- oder Grundwasserwärmepumpe Zuschüsse von bis zu 50 % der Investitionskosten erhalten, während Luftwärmepumpen mit bis zu 35 % gefördert werden.

Tabelle: Förderung von Wärmepumpen bei einer mindest JAZ von 3,5
Förderkriterium Bedingung Förderung
Art der Wärmepumpe Leistungsgeregelte Luftwärmepumpe Bis zu 35 % der Investitionskosten
Art der Wärmepumpe Erdwärme- oder Grundwasserwärmepumpe Bis zu 50 % der Investitionskosten

Im Neubau: Wärmepumpen sehr empfehlenswert

In gut gedämmten Neubauten sind alle Arten von Wärmepumpen empfehlenswert. Grundwasser- und Erdwärmepumpen können eine konventionelle Heizung überflüssig machen, Luftwärmepumpen ergänzen die Heizung und senken den Energieverbrauch spürbar.

In Altbauten mit schlechter Energiebilanz sollten Wärmepumpen nur in Verbindung mit einer energetischen Sanierung eingesetzt werden. Die wichtige Grundregel lautet: Je höher die Vorlauftemperatur der Heizung sein muss, desto weniger effizient arbeiten Wärmepumpen.

Letzte Aktualisierung: 24.07.2024