Wo soll die Wärmepumpe installiert werden?
Wärmepumpen gelten als umweltfreundliche Alternative zu herkömmlichen Heizsystemen. Sie nutzen die Umgebungswärme aus Luft, Erde oder Wasser, um Gebäude zu beheizen oder zu kühlen. Wer in Schleswig-Holstein eine Wärmepumpe installieren möchte, sollte jedoch einige rechtliche und technische Besonderheiten beachten. In diesem Ratgeber erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, und erhalten Hinweise zu möglichen Einschränkungen in den verschiedenen Kreisen.
In Schleswig-Holstein unterliegt der Einbau von Wärmepumpen den Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetz (GEG). Das Gesetz fordert, dass ein bestimmter Anteil der Energie für Heizung und Warmwasser aus erneuerbaren Energien stammt, insbesondere bei Neubauten. Zusätzlich gibt es die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die finanzielle Unterstützung für den Einbau von Wärmepumpen bietet.
Wärmepumpen sind eine effiziente Technologie, jedoch gibt es einige technische Aspekte, die Sie berücksichtigen sollten:
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SUCHENDer Bund sowie das Land Schleswig-Holstein fördern den Einsatz von Wärmepumpen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Diese Förderungen gelten für Neubauten und Sanierungen gleichermaßen. Je nach Effizienz der Wärmepumpe und der vorhandenen Heiztechnik können Sie einen Zuschuss von bis zu 40% der Investitionskosten erhalten.
Zusätzlich gibt es in einigen Kreisen, wie in Schleswig-Flensburg oder Plön, regionale Förderprogramme, die den Einbau erneuerbarer Energien, insbesondere Wärmepumpen, unterstützen.
Wärmepumpen sind eine zukunftssichere und umweltfreundliche Heizlösung, die in den meisten Regionen Schleswig-Holsteins eingesetzt werden kann. Achten Sie jedoch auf regionale Besonderheiten, insbesondere in Marschgebieten und Wasserschutzgebieten. Informieren Sie sich rechtzeitig über die notwendigen Genehmigungen und nehmen Sie Rücksicht auf den Lärmschutz, wenn Sie eine Luft-Wärmepumpe installieren möchten.
Mit einer guten Planung und den entsprechenden Fördermöglichkeiten steht dem Einbau einer Wärmepumpe in Schleswig-Holstein nichts im Wege.
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Letzte Aktualisierung: 16.10.2024