Wärmepumpen in Schleswig-Holstein – Was muss ich beachten?

Wärmepumpen gelten als umweltfreundliche Alternative zu herkömmlichen Heizsystemen. Sie nutzen die Umgebungswärme aus Luft, Erde oder Wasser, um Gebäude zu beheizen oder zu kühlen. Wer in Schleswig-Holstein eine Wärmepumpe installieren möchte, sollte jedoch einige rechtliche und technische Besonderheiten beachten. In diesem Ratgeber erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, und erhalten Hinweise zu möglichen Einschränkungen in den verschiedenen Kreisen.

1. Gesetzliche Rahmenbedingungen in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein unterliegt der Einbau von Wärmepumpen den Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetz (GEG). Das Gesetz fordert, dass ein bestimmter Anteil der Energie für Heizung und Warmwasser aus erneuerbaren Energien stammt, insbesondere bei Neubauten. Zusätzlich gibt es die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die finanzielle Unterstützung für den Einbau von Wärmepumpen bietet.

Genehmigungen und Auflagen

  • Erdwärmepumpen (Sole-Wasser-Wärmepumpen) benötigen eine Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde, da sie Bohrungen vornehmen und das Grundwasser beeinflussen können.
  • Wasser-Wasser-Wärmepumpen, die Grundwasser als Wärmequelle nutzen, bedürfen ebenfalls einer wasserrechtlichen Erlaubnis.
  • Luft-Wärmepumpen sind in der Regel genehmigungsfrei, müssen jedoch den Vorschriften zur Lärmbelästigung entsprechen. Für Reihenhäuser gilt in Schleswig-Holstein kein Mindestabstand, wenn Wärmepumpe nicht als gebäudeähnlich eingestuft wird (ansonsten 3 m Mindestabstand).

2. Technische Anforderungen und Besonderheiten

Wärmepumpen sind eine effiziente Technologie, jedoch gibt es einige technische Aspekte, die Sie berücksichtigen sollten:

  • Bodenbeschaffenheit: In Schleswig-Holstein, insbesondere in den Kreisen Nordfriesland und Dithmarschen, ist die Bodenbeschaffenheit (hoher Grundwasserspiegel, Marschland) eine Herausforderung für die Installation von Erdwärmepumpen. In diesen Regionen kann es sinnvoller sein, auf Luft-Wärmepumpen umzusteigen, da diese ohne Bohrungen auskommen.
  • Lärmschutz bei Luft-Wärmepumpen: Besonders in dichter bebauten Wohngebieten, wie in den Städten Kiel, Flensburg oder Lübeck, kann der Betrieb von Luft-Wärmepumpen zu Lärmbelästigungen führen. Achten Sie hier auf die Schallgrenzwerte, die je nach Tageszeit unterschiedlich sind (tagsüber 50 dB, nachts 35 dB).
  • Klimatische Bedingungen: Schleswig-Holstein hat ein relativ mildes Klima, was die Effizienz von Luft-Wärmepumpen erhöht, da diese besonders in Regionen mit gemäßigten Temperaturen gut funktionieren. In den windreichen Küstenregionen der Kreise Ostholstein und Rendsburg-Eckernförde sind Wärmepumpen besonders effizient, da die Außentemperaturen in diesen Gebieten selten extrem fallen.
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3. Besondere Regelungen in den Kreisen Schleswig-Holsteins

  • Kreis Nordfriesland: Aufgrund des hohen Grundwasserspiegels und des weichen Marschbodens kann der Einsatz von Erdwärmepumpen eingeschränkt sein. Hier ist eine sorgfältige Planung und eventuell die Wahl einer Luft-Wärmepumpe empfehlenswert.
  • Kreis Dithmarschen: Ähnlich wie in Nordfriesland gibt es in Marschgebieten Einschränkungen für Erdwärmepumpen. Zudem sollten hier Wasserschutzgebiete beachtet werden.
  • Kreis Ostholstein: Durch die Nähe zur Ostsee bietet dieser Kreis gute Bedingungen für Luft-Wärmepumpen, da die Temperaturen selten extrem sind. Trotzdem muss der Lärmschutz berücksichtigt werden, besonders in Wohngebieten.
  • Kreis Rendsburg-Eckernförde: Auch hier sind Luft-Wärmepumpen vorteilhaft, besonders in den Küstengebieten. In ländlichen Gegenden können Erdwärmepumpen eine gute Option sein, sofern die Bodenbeschaffenheit es zulässt.
  • Kreis Stormarn und Kreis Pinneberg: Diese dichter besiedelten Gebiete im Süden Schleswig-Holsteins stellen höhere Anforderungen an den Lärmschutz von Luft-Wärmepumpen. Achten Sie hier besonders auf die Abstände zu Nachbargrundstücken.
  • Kreis Segeberg und Kreis Plön: Hier gibt es keine spezifischen Einschränkungen, jedoch gelten auch hier die allgemeinen Genehmigungspflichten für Wasser- und Erdwärmepumpen.

4. Finanzierung und Fördermöglichkeiten

Der Bund sowie das Land Schleswig-Holstein fördern den Einsatz von Wärmepumpen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Diese Förderungen gelten für Neubauten und Sanierungen gleichermaßen. Je nach Effizienz der Wärmepumpe und der vorhandenen Heiztechnik können Sie einen Zuschuss von bis zu 40% der Investitionskosten erhalten.

Zusätzlich gibt es in einigen Kreisen, wie in Schleswig-Flensburg oder Plön, regionale Förderprogramme, die den Einbau erneuerbarer Energien, insbesondere Wärmepumpen, unterstützen.

Fazit

Wärmepumpen sind eine zukunftssichere und umweltfreundliche Heizlösung, die in den meisten Regionen Schleswig-Holsteins eingesetzt werden kann. Achten Sie jedoch auf regionale Besonderheiten, insbesondere in Marschgebieten und Wasserschutzgebieten. Informieren Sie sich rechtzeitig über die notwendigen Genehmigungen und nehmen Sie Rücksicht auf den Lärmschutz, wenn Sie eine Luft-Wärmepumpe installieren möchten.

Mit einer guten Planung und den entsprechenden Fördermöglichkeiten steht dem Einbau einer Wärmepumpe in Schleswig-Holstein nichts im Wege.

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Letzte Aktualisierung: 16.10.2024