Wärmepumpen Förderung

  • Welche Förderungen gibt es für die Wärmepumpe? Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Wärmepumpen im Neubau und bei Sanierungen durch Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite über die KfW und das BAfA. Programme wie der KfW-Kredit 261/262 und das BAfA-Programm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ stehen zur Verfügung.
  • Was sind die Bedingungen für eine Wärmepumpen-Förderung? Die Wärmepumpe muss technische Mindestanforderungen erfüllen und von einem qualifizierten Fachbetrieb installiert werden. Der BAfA-Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden, während bei der KfW auch nachträgliche Anträge möglich sind.
  • Wie hoch ist die Förderung für Wärmepumpen? Die BAfA fördert bis zu 40 % der Kosten, wenn die Wärmepumpe mit einer Photovoltaikanlage kombiniert wird. Die KfW gewährt Zuschüsse bis zu 35 %, abhängig von der Effizienz der Wärmepumpe und zusätzlichen Maßnahmen zur Energieeffizienz.

Förderungen & Anreize für die Wärmepumpe

Die Nutzung erneuerbarer Energien kann mit erheblichen Kosten verbunden sein. Während die Energiequelle selbst kostenlos ist, erfordert ihre Erschließung oft hohe Investitionen. Um die Energiewende zu beschleunigen, wurden Anreize geschaffen, die den Einsatz regenerativer Energien im Strom- und Heizungsbereich attraktiv machen. Wärmepumpen gelten als populäre Alternative zu herkömmlichen, verbrennungsbasierten Heizsystemen. Der Staat fördert diese im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), auch bekannt als „Heizungsgesetz“, wurden die Fördermittel angepasst und teilweise erweitert.

Was wird gefördert?

Mit dem Klimaschutzpaket der Bundesregierung wurden die Förderungen für das Heizen mit erneuerbaren Energien neu strukturiert und von Festbeträgen auf prozentuale Zuschüsse umgestellt. Fördermittel werden nun im Rahmen des Bundesprogramms für effiziente Gebäude (BEG) vergeben, das BAFA- und KfW-Förderungen zusammenfasst.

Für Wärmepumpen ist das Programm der BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) relevant. Fördermittel werden bereitgestellt, wenn eine alte Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzt wird:

  • Basisförderung 30 %: 30 % der Investitionskosten (bis zu 30.000 Euro) für die Installation einer Wärmepumpe.
  • Geschwindigkeits-Bonus 20 %: 20 % Zuschlag für den Austausch einer funktionierenden Öl-, Gasetagen-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung durch eine Wärmepumpe bis Ende 2028.
  • Einkommens-Bonus 30 %: 30 % Zuschuss für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von maximal 40.000 Euro.
  • Effizienzbonus 5 %: 5 % Bonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Nutzung von Wasser, Abwasser oder Erdreich als Wärmequelle.

Voraussetzungen (Stand 2024):

  • Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe mindestens 3
  • Raumheizungs-Effizienz (ETAs) bei 35° von 145 bis 180 %, bei 55° von 125 bis 140 %
  • Offene Kommunikationsschnittstellen (SG Ready oder VHPready)
  • Geräuschemissionen von Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen um 5 % unter den in der europäischen Ökodesign-Verordnung von 2013 genannten Werten liegen

Zusätzlich kann über die KfW ein Ergänzungskredit beantragt werden, dessen Details Mitte Januar noch nicht veröffentlicht sind.

Förderbare Kosten variieren je nach Gebäudegröße

Die Höhe der Förderung für Wärmepumpen richtet sich nach den anrechenbaren Kosten.

  • Diese betragen 30.000 Euro für die erste Wohneinheit. Für jede weitere Wohneinheit steigen die förderbaren Kosten um 15.000 Euro (für die zweite bis sechste Wohneinheit) bzw. 8.000 Euro (ab der siebten Wohneinheit).
  • Bei einem Einfamilienhaus können somit Zuschüsse zwischen 9.000 und 21.000 Euro erzielt werden.
  • In Nichtwohngebäuden hängt die Förderhöhe von der beheizten Fläche ab.

Günstiger Ergänzungskredit zur KfW-Zuschussförderung der Wärmepumpe

Erhalten Sie einen Zuschuss für Ihre neue Wärmepumpe, können Sie diesen mit einem Ergänzungskredit der KfW kombinieren.

Dieser Kredit ist bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit verfügbar. Haushalte mit einem Jahreseinkommen von maximal 90.000 Euro profitieren zudem von besonders günstigen Konditionen.

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von Armin K. aus Düsseldorf

KfW-Förderung für Ihre Wärmepumpe richtig beantragen: So funktioniert es

Seit 2024 beantragen Sie Fördermittel für Ihre neue Wärmepumpe über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dazu benötigen Sie:

  • Einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit auflösender/aufschiebender Bedingung, der an die Förderzusage gebunden ist.
  • Einen vorab geplanten Ausführungstermin im Bewilligungszeitraum (36 Monate ab Erhalt des Zuwendungsbescheids).
  • Eine Bestätigung zum Antrag von Ihrem Heizungsfachbetrieb oder Energieberater.

Mit diesen Unterlagen beantragen Sie die Wärmepumpenförderung online über das KfW-Portal "Meine KfW". Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids können Sie entweder den Ergänzungskredit beantragen oder direkt mit der Sanierung beginnen.

Nach Abschluss der Arbeiten erstellt Ihr Fachhandwerker eine Bestätigung nach Durchführung (BnD). Diese reichen Sie zusammen mit allen Rechnungen und Nachweisen bei der KfW ein, um die Förderung ausgezahlt zu bekommen.

Fördermittel für verschiedene Wärmepumpen verfügbar

Egal, ob die neue Wärmepumpe thermische Energie aus der Luft, dem Erdreich oder dem Wasser nutzt, die staatliche Förderung gilt für alle diese Systeme. Dies umfasst sowohl Wärmepumpen, die Wärme auf das Heizungswasser übertragen, als auch solche, die direkt die Raumluft erwärmen, wie z.B. Luft-Luft-Wärmepumpen, die kein wasserführendes Heizsystem benötigen.

Zusätzlich zu anderen Programmen sind auch Zuschüsse für Abluftwärmepumpen (Förderung der Lüftung) sowie Brauch- oder Trinkwasser-Wärmepumpen (Umfeldmaßnahme der Heizungsförderung) verfügbar. Gaswärmepumpen werden hingegen nicht mehr staatlich unterstützt.

Bestand: Steuerbonus für den Einbau einer Wärmepumpe

Statt der KfW-Förderung können Eigentümer von mindestens zehn Jahre alten und selbst genutzten Häusern einen Steuerbonus für die Sanierung nutzen. Damit lässt sich die Einkommensteuerlast über drei Jahre um bis zu 40.000 Euro senken.

Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der Kosten und schließt auch Ausgaben für neue Fenster, Türen oder Dämmarbeiten ein.

Steuerbonus für Handwerkerleistungen

Für den steuerlichen Sanierungsbonus müssen hohe Anforderungen erfüllt werden. Alternativ gibt es den Steuerbonus für Handwerkerleistungen, der 20 Prozent der Handwerkerkosten bis zu 6.000 Euro pro Jahr deckt. Dieser Bonus gilt für Sanierungs- oder Erhaltungsarbeiten an selbst genutzten Immobilien.

Beantragung der steuerlichen Förderung

Um den Steuerbonus für die Sanierung oder Handwerkerkosten zu nutzen, beantragen Sie die Förderung nachträglich über Ihre Einkommensteuererklärung.

Für den Sanierungsbonus ist eine Fachunternehmererklärung erforderlich, während für den Handwerkerbonus Rechnungen und Überweisungsbelege ausreichen.

Fördergelder für Wärmepumpen auch im Neubau

Die KfW vergibt im Rahmen der BEG Neubau Fördermittel für Neubauten, die klimafreundlich, effizient und nachhaltig sind. Diese Mittel sind für Gebäude mit besonders hoher Energieeffizienz vorgesehen. Wenn Sie die technischen Anforderungen erfüllen, können Sie zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung der gesamten Baukosten erhalten, einschließlich der Kosten für die Umweltheizung.

So geht's: Sollten Sie für die KfW-Förderung der Wärmepumpe infrage kommen, beantragen Sie die Mittel rechtzeitig vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen über Ihre Hausbank. Diese leitet die Unterlagen an die KfW weiter und zahlt die Kreditsumme aus.

Letzte Aktualisierung: 26.07.2024